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Führerscheinklassen C und CE

CCE

Klasse C

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Das Fahrzeug darf max. 8 Sitzplätze + Fahrsitz aufweisen
  • Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.
  • Der Führerschein ist befristet auf 5 Jahre (danach ist eine Weiterbildung erforderlich)
  • Seit dem 10.09.2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung notwendig.
  • Die Klasse C1 ist eingeschlossen.

Klasse CE

  • Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich
  • Es fallen die Beschränkungen der Klasse C, den Anhänger betreffend, weg.

Pflichtunterricht Theorie (Führerschein-Ersterwerb):

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff (Klasse C)
  • Für CE: 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff (Klasse CE)

Praktischer Unterricht

  • Die Anzahl der Übungsstunden werden nach Bedarf festgelegt
  • Klasse C: Folgende "Besondere Ausbildungsfahrten" sind gesetzlich festgelegt:
    - 5 Land- und Bundesstraßen
    - 2 Autobahnfahrten
    - 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • Klasse CE (mit Vorbesitz Klasse C): Folgende "Besondere Ausbildungsfahrten" zusätzlich gesetzlich festgelegt:
    - 5 Land- und Bundesstraßen
    - 2 Autobahnfahrt
    - 3 Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • Klassen C+CE: Folgende "Besondere Ausbildungsfahrten" sind gesetzlich festgelegt:
    Für das "Solo-Fahrzeug":
    - 3 Land- und Bundesstraßen
    - 1 Autobahnfahrt
    Für den Zug:
    - 5 Land- und Bundesstraßen
    - 2 Autobahnfahrt
    - 3 Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit