Führerscheinklassen C und CE

Klasse C
- Mindestalter: 18 Jahre
- Das Fahrzeug darf max. 8 Sitzplätze + Fahrsitz aufweisen
- Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg darf
mitgeführt werden.
- Der Führerschein ist befristet auf 5 Jahre (danach ist eine Weiterbildung
erforderlich)
- Seit dem 10.09.2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung
notwendig.
- Die Klasse C1 ist eingeschlossen.
Klasse CE
- Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich
- Es fallen die Beschränkungen der Klasse C, den Anhänger betreffend, weg.
Pflichtunterricht Theorie (Führerschein-Ersterwerb):
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff (Klasse C)
- Für CE: 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff (Klasse CE)
Praktischer Unterricht
- Die Anzahl der Übungsstunden werden nach Bedarf festgelegt
- Klasse C: Folgende "Besondere Ausbildungsfahrten" sind gesetzlich festgelegt:
- 5 Land- und Bundesstraßen
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
- Klasse CE (mit Vorbesitz Klasse C): Folgende "Besondere Ausbildungsfahrten"
zusätzlich gesetzlich festgelegt:
- 5 Land- und Bundesstraßen
- 2 Autobahnfahrt
- 3 Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit
- Klassen C+CE: Folgende "Besondere Ausbildungsfahrten"
sind gesetzlich festgelegt:
Für das "Solo-Fahrzeug":
- 3 Land- und Bundesstraßen
- 1 Autobahnfahrt
Für den Zug:
- 5 Land- und Bundesstraßen
- 2 Autobahnfahrt
- 3 Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit
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Unsere Bürozeiten:
Dienstag und Donnerstag
16:00 - 19:00 Uhr
oder nach Absprache.
Unterricht:
Dienstag und Donnerstag 19:00 bis 20:30 Uhr
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