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Führerscheinklassen B und BE

BBE

Klasse B

  • Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max.3500kg
  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren"
  • Das Fahrzeug darf max. 8 Sitzplätze + Fahrsitz aufweisen
  • Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden oder
    Ein Anhänger darf unter folgender Bedingung mitgeführt werden:
    Das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination beträgt max. 3500 kg, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht höher sein darf, als die Leermasse das Zugfahrzeuges.
  • Folgende Führerscheinklassen sind eingeschlossen: L, M und S

Klasse BE

  • Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
  • Es fallen die Beschränkungen der Klasse B, den Anhänger betreffend, weg.

Pflichtunterricht Theorie (Führerschein-Ersterwerb):

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Pflichtunterricht Theorie (wenn schon ein Führerschein vorhanden)

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Praktischer Unterricht

  • Die Anzahl der Übungsstunden werden nach Bedarf festgelegt
  • Folgende "Besondere Ausbildungsfahrten" sind gesetzlich festgelegt:
    - 5 Land- und Bundesstraßen
    - 4 Autobahnfahrten
    - 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • Für die Klasse BE sind folgende "Besondere Ausbildungsfahrten" zusätzlich gesetzlich festgelegt:
    - 3 Land- und Bundesstraßen
    - 1 Autobahnfahrt
    - 1 Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit