Führerscheinklassen B und BE

Klasse B
- Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max.3500kg
- Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim "Begleiteten
Fahren"
- Das Fahrzeug darf max. 8 Sitzplätze + Fahrsitz aufweisen
- Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg darf
mitgeführt werden oder
Ein Anhänger darf unter folgender Bedingung mitgeführt werden:
Das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination beträgt max. 3500 kg, wobei die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht höher sein darf, als die Leermasse das
Zugfahrzeuges.
- Folgende Führerscheinklassen sind eingeschlossen: L, M und S
Klasse BE
- Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
- Es fallen die Beschränkungen der Klasse B, den Anhänger betreffend, weg.
Pflichtunterricht Theorie (Führerschein-Ersterwerb):
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Pflichtunterricht Theorie (wenn schon ein Führerschein vorhanden)
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktischer Unterricht
- Die Anzahl der Übungsstunden werden nach Bedarf festgelegt
- Folgende "Besondere Ausbildungsfahrten" sind gesetzlich festgelegt:
- 5 Land- und Bundesstraßen
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
- Für die Klasse BE sind folgende "Besondere Ausbildungsfahrten"
zusätzlich gesetzlich festgelegt:
- 3 Land- und Bundesstraßen
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit
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Unsere Bürozeiten:
Dienstag und Donnerstag
16:00 - 19:00 Uhr
oder nach Absprache.
Unterricht:
Dienstag und Donnerstag 19:00 bis 20:30 Uhr
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