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Führerscheinklassen A und A1

A1A (beschränkt)A (unbeschränkt)

Klasse A1

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Für Fahrer unter 18 Jahren gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h (die Maschine muss gedrosselt sein)
  • Klasse M ist eingeschlossen

Klasse A (beschränkt)

  • Krafträder mit maximal 25kW
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Die Klassen A1 und M sind eingeschlossen
  • Nach 2 Jahren im Besitz dieser Klasse, werden die Beschränkungen aufgehoben --> A (unbeschränkt))

Klasse A (unbeschränkt)

  • Es dürfen alle Krafträder gefahren werden.
  • Mindestalter: 25 Jahre

Pflichtunterricht Theorie (Führerschein-Ersterwerb):

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Pflichtunterricht Theorie (wenn schon ein Führerschein vorhanden)

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Praktischer Unterricht

  • Die Anzahl der Übungsstunden werden nach Bedarf festgelegt
  • Folgende "Besondere Ausbildungsfahrten" sind gesetzlich festgelegt:
    - 5 Land- und Bundesstraßen
    - 4 Autobahnfahrten
    - 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Grundfahraufgaben (Teil der praktischen Ausbildung und der Prüfung)

  1. Slalom mit Schrittgeschwindigkeit >> Animation starten