Führerscheinklassen A und A1
 
Klasse A1
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Für Fahrer unter 18 Jahren gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h (die
Maschine muss gedrosselt sein)
- Klasse M ist eingeschlossen
Klasse A (beschränkt)
- Krafträder mit maximal 25kW
- Mindestalter: 18 Jahre
- Die Klassen A1 und M sind eingeschlossen
- Nach 2 Jahren im Besitz dieser Klasse, werden die Beschränkungen aufgehoben -->
A (unbeschränkt))
Klasse A (unbeschränkt)
- Es dürfen alle Krafträder gefahren werden.
- Mindestalter: 25 Jahre
Pflichtunterricht Theorie (Führerschein-Ersterwerb):
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Pflichtunterricht Theorie (wenn schon ein Führerschein vorhanden)
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktischer Unterricht
- Die Anzahl der Übungsstunden werden nach Bedarf festgelegt
- Folgende "Besondere Ausbildungsfahrten" sind gesetzlich festgelegt:
- 5 Land- und Bundesstraßen
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Grundfahraufgaben (Teil der praktischen Ausbildung und der Prüfung)
- Slalom mit Schrittgeschwindigkeit
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Unsere Bürozeiten:
Dienstag und Donnerstag
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oder nach Absprache.
Unterricht:
Dienstag und Donnerstag 19:00 bis 20:30 Uhr
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