
Führerschein mit 17 - bei uns möglich!
Schleswig Holstein nimmt am Modellversuch "Begleitetes Fahrens ab 17" teil.
In diesem Modellversuch wird es bereits 17 jährigen erlaubt, in Begleitung Auto
zu fahren.
Voraussetzungen zur Teilnahme an diesem Programm:
- Ausbildungsbeginn ist 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich
- Die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich
- Begleiter müssen namentlich genannt sein
(es muss kein Erziehungsberechtigter sein)
- Das Mindestalter der Begleitperson ist 30 Jahre, sie darf max. 3 Punkte im
Verkehrszentralregister in Flensburg haben und muß mindestens 5 Jahre im Besitz
der Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3) sein
- Empfehlung für Begleitpersonen:
Nehmen Sie an einem 90-minütigen Vorbereitungskurs teil. Die Teilnahme an
solch einem Kurs ist in Ihrem Fahrschul-Team Heide selbstverstänlich
kostenlos.
Die Ausbildung und Prüfung laufen dann normal ab. Nach der bestandenen praktischen
Prüfung wird dem Fahrschüler/in eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgehändigt. Mit
dieser ist es dem/der 17-jährigen dann erlaubt, mit den genannten
Begleitpersonen innerhalb der Bundesrepublik selbstständig Auto zu fahren.
Auflagen beim Fahren:
- nur mit eingetragenen Begleitpersonen
- Alkoholgrenze von 0,0 Promille auch für die Begleitperson
- Drogenverbot
Unsere Empfehlung für alle Fahrer/innen: Don't drink & drive!
Weitere Informationen zum Begleitetem Fahren findet Ihr unter:
http://www.begleitetes-fahren.schleswig-holstein.de
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Unsere Bürozeiten:
Dienstag und Donnerstag
16:00 - 19:00 Uhr
oder nach Absprache.
Unterricht:
Dienstag und Donnerstag 19:00 bis 20:30 Uhr
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